Streckenordnung
Wichtig! Bitte vor Betreten unseres Geländes lesen und sich daran halten!
Grundstück:
- Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
- Gastfahrern ist die Benutzung des Geländes gegen Entrichtung der Gastgebühr gemäß Beitragsordnung erlaubt.
- Anweisungen der Aufsichtsorgane (Vorstand, Rennleitung, verantwortliche Mitglieder) sind einzuhalten.
- Entstandene Schäden auf dem Vereinsgelände und der Rennstrecke sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Ich erlaube dem Verein ausdrücklich, dass Fotos von mir und meinen Modellfahrzeugen veröffentlicht werden. Alle Rechte an diesen Fotos hält der Verein.
Rennstrecke & Boxengasse:
- Das Befahren der Strecke ist nur mit Modellen im Maßstab 1:8 oder kleiner erlaubt und geschieht auf eigenes Risiko.
- Die Strecke darf mit Verbrennungsmotoren MO-SO von 10:00-20:00 Uhr befahren werden.
- Es gilt eine Immissionsbeschränkung von max. 83 dB je Fahrzeug, gemessen in 1 Meter Abstand (gem. EFRA-Bestimmungen).
- Der Betrieb von RC-Fahrzeugen ist nur in der Boxengasse und auf der Rennstrecke erlaubt.
- In der Boxengasse gilt Schritttempo.
- Das Betreten des Fahrerstandes geschieht auf eigene Gefahr.
- Der Aufenthalt auf dem Fahrerstand ist nur aktiven Fahrern gestattet.
- Die Strecke wird nur vom Fahrerstand aus befahren und dies auch nur in der markierten Fahrtrichtung.
- Es sind auf der Rennstrecke max. 12 Fahrzeuge gleichzeitig erlaubt.
- Jeder Fahrer ist verpflichtet, Rücksicht auf die anderen Fahrer zu nehmen.
- Das Fahren auf der Rennstrecke bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitigen Einsatz.
- Wer auf der Strecke fährt sollte im Gegenzug auch regelmäßig als Streckenposten zu finden sein.
- Wenn jemand an Trainingstagen als Streckenposten hilft, so sind Beleidigungen unpassend.
- LiPo-Akkus dürfen nur in LiPo-Bags geladen werden!
- Beschädigte oder kaputte LiPo-Akkus und Batterien dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt werden und sind durch den Eigentümer zu entsorgen.
Parkplatz:
- Der Zugang zum Gelände ist immer freizuhalten (Rettungsweg)
- Vor dem Hauptgebäude der Trabrennbahn gilt Parkverbot.