Streckenordnung

Wichtig! Bitte vor Betreten unseres Geländes lesen und sich daran halten!

Grundstück:

  • Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
  • Gastfahrern ist die Benutzung des Geländes gegen Entrichtung der Gastgebühr gemäß Beitragsordnung erlaubt.
  • Anweisungen der Aufsichtsorgane (Vorstand, Rennleitung, verantwortliche Mitglieder) sind einzuhalten.
  • Entstandene Schäden auf dem Vereinsgelände und der Rennstrecke sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Ich erlaube dem Verein ausdrücklich, dass Fotos von mir und meinen Modellfahrzeugen veröffentlicht werden. Alle Rechte an diesen Fotos hält der Verein.

Rennstrecke & Boxengasse:

  • Das Befahren der Strecke ist nur mit Modellen im Maßstab 1:8 oder kleiner erlaubt und geschieht auf eigenes Risiko.
  • Die Strecke darf mit Verbrennungsmotoren MO-SO von 10:00-20:00 Uhr befahren werden.
  • Es gilt eine Immissionsbeschränkung von max. 83 dB je Fahrzeug, gemessen in 1 Meter Abstand (gem. EFRA-Bestimmungen).
  • Der Betrieb von RC-Fahrzeugen ist nur in der Boxengasse und auf der Rennstrecke erlaubt.
  • In der Boxengasse gilt Schritttempo.
  • Das Betreten des Fahrerstandes geschieht auf eigene Gefahr.
  • Der Aufenthalt auf dem Fahrerstand ist nur aktiven Fahrern gestattet.
  • Die Strecke wird nur vom Fahrerstand aus befahren und dies auch nur in der markierten Fahrtrichtung.
  • Es sind auf der Rennstrecke max. 12 Fahrzeuge gleichzeitig erlaubt.
  • Jeder Fahrer ist verpflichtet, Rücksicht auf die anderen Fahrer zu nehmen.
  • Das Fahren auf der Rennstrecke bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitigen Einsatz.
  • Wer auf der Strecke fährt sollte im Gegenzug auch regelmäßig als Streckenposten zu finden sein.
  • Wenn jemand an Trainingstagen als Streckenposten hilft, so sind Beleidigungen unpassend.
  • LiPo-Akkus dürfen nur in LiPo-Bags geladen werden!
  • Beschädigte oder kaputte LiPo-Akkus und Batterien dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt werden und sind durch den Eigentümer zu entsorgen.

Parkplatz:

  • Der Zugang zum Gelände ist immer freizuhalten (Rettungsweg)
  • Vor dem Hauptgebäude der Trabrennbahn gilt Parkverbot.